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   BVerfG, 31.05.2021 - 1 BvR 1211/21   

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https://dejure.org/2021,14979
BVerfG, 31.05.2021 - 1 BvR 1211/21 (https://dejure.org/2021,14979)
BVerfG, Entscheidung vom 31.05.2021 - 1 BvR 1211/21 (https://dejure.org/2021,14979)
BVerfG, Entscheidung vom 31. Mai 2021 - 1 BvR 1211/21 (https://dejure.org/2021,14979)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Entlassung als Betreuer wegen mangelnder Eignung bei Entgegenwirken einer Impfung der Betreuten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 103 Abs 1 GG, §§ 1901 ff BGB, § 1896 BGB, § 1901 BGB
    Nichtannahmebeschluss: Verhinderung einer medizinisch gebotenen Impfung (hier: Corona-Schutzimpfung für 93-jährige) begründet mangelnde Eignung eines Berufsbetreuers iSd § 1908b Abs 1 S 1 BGB - Verfassungsbeschwerde eines Betreuers gegen seine Entlassung erfolglos

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Verhinderung einer medizinisch gebotenen Impfung (hier: Corona-Schutzimpfung für 93-jährige) begründet mangelnde Eignung eines Berufsbetreuers iSd § 1908b Abs 1 S 1 BGB - Verfassungsbeschwerde eines Betreuers gegen seine Entlassung erfolglos

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entlassung eines Berufsbetreuers im Zusammenhang mit einer Corona-Schutzimpfung

  • rechtsportal.de

    Entlassung eines Berufsbetreuers im Zusammenhang mit einer Corona-Schutzimpfung

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Verhinderung einer medizinisch gebotenen Impfung (hier: Corona-Schutzimpfung für 93-jährige) begründet mangelnde Eignung eines Berufsbetreuers iSd § 1908b Abs 1 S 1 BGB - Verfassungsbeschwerde eines Betreuers gegen seine Entlassung erfolglos

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der die Corona-Impfung verweigernde Betreuer

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entlassung eines Berufsbetreuers im Zusammenhang mit einer Corona-Schutzimpfung - Corona-Virus

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Berufsbetreuers

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Impfgegner wird als Berufsbetreuer entlassen und scheitert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2021, 1146

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 26.07.2016 - 1 BvL 8/15

    Die Beschränkung ärztlicher Zwangsbehandlung auf untergebrachte Betreute ist mit

    Auszug aus BVerfG, 31.05.2021 - 1 BvR 1211/21
    Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verpflichtet den Gesetzgeber, ein System der Hilfe und des Schutzes für betreute Menschen vorzusehen, welche die Erforderlichkeit einer medizinischen Behandlung zur Abwehr erheblicher Erkrankungen nicht erkennen oder nicht danach handeln können (vgl. BVerfGE 142, 313 ).

    Nach der gesetzgeberischen Ausgestaltung (vgl. §§ 1901 ff. BGB) ist der Wille einer betreuten Person wegen ihres grundrechtlich geschützten Selbstbestimmungsrechts für den Betreuer und die staatlichen Organe handlungsleitend (vgl. BVerfGE 142, 313 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 31. März 2021 - 1 BvR 413/20 -, Rn. 30 f.).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 31.05.2021 - 1 BvR 1211/21
    Die Verfassungsbeschwerde ist mangels einer den § 92, § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 BVerfGG entsprechenden Begründung bereits unzulässig; sie hat damit keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 31.03.2021 - 1 BvR 413/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Entscheidung zur

    Auszug aus BVerfG, 31.05.2021 - 1 BvR 1211/21
    Nach der gesetzgeberischen Ausgestaltung (vgl. §§ 1901 ff. BGB) ist der Wille einer betreuten Person wegen ihres grundrechtlich geschützten Selbstbestimmungsrechts für den Betreuer und die staatlichen Organe handlungsleitend (vgl. BVerfGE 142, 313 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 31. März 2021 - 1 BvR 413/20 -, Rn. 30 f.).
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